Die Bundesregierung hat die neue Verordnung von Bundesminister Volker Wissing (FDP) zum selbstfahrenden Auto unlängst angenommen. Zusätzlich zu dem seit 2021 geltenden Gesetz zum Autonomen Fahren regelt sie nun Details über den Betrieb von autonomen Kfz und ändert damit bestehende Regeln im Straßenverkehrsrecht.
Hersteller autonomer Fahrzeuge müssen nach der neuen Verordnung ein Sicherheitskonzept vorlegen, das die IT und alle verfügbare Funktionen des Autos beschreibt. Zusätzlich muss der Hersteller auch einen Katalog für Testszenarien präsentieren. Eine Gefährdungsanalyse soll überdies darstellen, wie das Fahrzeug im Fehlerfall reagieren wird.
Selbstfahrende Autos sollen alle 90 Tage geprüft werden
Die künftigen Käufer autonomer Fahrzeuge haben eine hohe Testpflicht: So muss alle 90 Tage von externen Stellen eine Gesamtprüfung des Fahrzeugs vorgenommen werden. Dafür erlaubt die Richtlinie endlich auch die Automatisierungsstufe 4 in festgelegten Betriebsbereichen im Straßenverkehr. Dabei fährt das Fahrzeug komplett selbstständig und der Fahrer muss es nicht länger überwachen. Betriebsbereiche können beispielsweise die Personen- oder Güterbeförderung auf der letzten Meile oder nachfrageorientierte Transportangebote in Randzeiten sein.
Autonome Fahrzeuge sollen auf allen Straßen unterwegs sein können, ohne dass individuelle technische Ausnahmegenehmigungen der Bundesländer benötigt werden. Darum wird in dem Gesetz für den Straßenverkehr ein bundesweit allgemeingültiges, dreistufiges Verfahren unter Hoheit des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vorgegeben. Die letzte Entscheidung über den Einsatz eines autonomen Fahrzeugs liegt allerdings bei der zulassenden Kommune, die über die Ausgabe des Kfz-Kennzeichens entscheidet.
Politik sieht großes Potenzial für autonomes Fahren
Wie sein Vorgänger Andreas Scheuer (CSU) glaubt auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing, dass autonomes Fahren die Mobilität nachhaltig verändern kann und unzählige Potentiale in der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile birgt. Etablieren soll sich das autonome Fahren selbstverständlich elektrisch, passend zum erklärten Ziel der Ampel, bis 2030 mindestens 15 Millionen Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen.
Wissing möchte die aus der neuen für Deutschland geltenden Verordnung resultierenden Erfahrungen für die Gestaltung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen und deren Umsetzung v. a. auf internationaler Ebene nutzen. Denn autonomes Fahren nur national zu denken, würde dem EU-Ziel, bis 2050 ein multimodales transeuropäisches und intelligentes Verkehrsnetz (TEN-V) aufzubauen, nicht gerecht.
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Foto: Markus Spiske